Hülya Saglam

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Physiotherapie Hülya Saglam · Walsroder Straße 48, 30851 Langenhagen · Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Physiotherapie Hülya Saglam (nachfolgend „Praxis“) gegenüber Patientinnen und Patienten. Abweichende Bedingungen des Patienten gelten nur, wenn die Praxis ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Zuzahlung und Rezeptgebühr (gesetzlich Versicherte)

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ist bei einer Heilmittelverordnung die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu leisten. Es handelt sich nicht um die abgeschaffte Praxisgebühr, sondern um eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung nach dem Sozialgesetzbuch V (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent (10 %) der Kosten für die Behandlung sowie 10,00 € je Verordnung. Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig. Dieses Geld wird von der Praxis eingezogen und an die Krankenkassen weitergeleitet; es verbleibt nicht bei der Praxis.

3. Privatversicherte und Selbstzahler

Für privat versicherte Patientinnen und Patienten (einschließlich Beihilfe) sowie für Selbstzahlerleistungen erfolgt die Abrechnung privat nach den vereinbarten Preisen und der Honorarvereinbarung.

Privatversicherte informieren sich bitte vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle über Leistungsumfang, Erstattung und erforderliche Formalien.

Die Praxis orientiert sich nicht an pauschalen Online-Preislisten oder Vergleichsangeboten in Drittanbieterportalen (insbesondere nicht an Listen wie „Hilfenpreise“ oder ähnlichen Vergleichsdiensten). Solche Angaben sind allgemein gehalten und können Ihre individuelle Situation nicht zuverlässig abbilden; sie begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütung in unserer Praxis.

4. Terminvereinbarung, Absagen und nicht wahrgenommene Termine

Wir führen eine Bestell-/Terminpraxis. Die vereinbarten Zeiten sind für Sie reserviert. Mit Abgabe Ihres Rezeptes und Vereinbarung eines Behandlungstermins (auch telefonisch) gehen Sie mit uns einen Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen ein.

Erscheinen Sie nicht zum vereinbarten Termin oder sagen Sie diesen kurzfristig ab, sind wir berechtigt, die vereinbarte Behandlungszeit gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Bitte sagen Sie Behandlungstermine mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn ab (zwischen 8:00 und 18:00 Uhr).

5. Hinweis zur Terminvergabe

Vereinbarte Zeiten sind reine Behandlungszeiten und nicht Erscheinungszeiten. Bitte erscheinen Sie mindestens 5 Minuten vor Ihrem Behandlungstermin, damit die Behandlung pünktlich beginnen kann.

Termine werden in der Regel montags bis freitags nach Vereinbarung vergeben. Hausbesuche sind nach Absprache möglich.

6. Behandlungsvertrag und Vereinbarung der Vergütungshöhe

Bei Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden oder bei denen die Erstattung durch Erstattungsstellen nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet ist, werden Sie vor Behandlungsbeginn darüber informiert. Sie tragen das vereinbarte Honorar in voller Höhe.

Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung stets sofort fällig, unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch Erstattungsstellen.

7. Mitwirkung des Patienten

Der Patient informiert die Praxis vollständig und wahrheitsgemäß über gesundheitsrelevante Umstände, soweit diese für die Behandlung von Bedeutung sind, und legt erforderliche Verordnungen und Nachweise vor.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Information zum Datenschutz sowie den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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